Sie möchten auch Gütesiegel-Partner werden? An dieser Stelle werden einige der am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.
Haben Sie weitere Fragen, können Sie uns gerne auch telefonisch oder per Mail erreichen.

Frage: Wie erhalte ich das Gütesiegel?

Antwort: Neben den Pflichtkriterien wählt der Gütesiegelpartner dabei die angegebene Mindestzahl an Kriterien aus, zu deren Einhaltung er sich freiwillig verpflichtet. Die Kriterien sind auf Handel, Vereine, Festveranstaltungen und Gaststätten/Diskotheken abgestimmt. Das Antragsformular dazu finden Sie am Ende der Broschüre oder auf der Seite www.wir-sind-nachfrager.de.

Das ausgefüllte Formular wird an die zuständige Stadt/Gemeinde geschickt. Diese übermittelt es nach einer Sichtung an den Arbeitskreis „Gütesiegel“. Nach einer abschließenden Prüfung wird das Gütesiegel verliehen. Bei Einhaltung der Auflagen ist die Veranstaltung bzw. der Einzelhandel, Verein, gastronomische Betrieb Inhaber des Gütesiegels. Das Gütesiegel kann bei Missachtung der Kriterien jederzeit wieder entzogen werden.

Ein Mehrwert für Sie als Gütesiegelpartner ist natürlich das positive Feedback in der Öffentlichkeit: Nennung in der Presse und auf unserer Webseite www.wir-sind-nachfrager.de.
Als Gütesiegelpartner sind Sie Repräsentant des Projektes und gestalten gemeinsam mit anderen Gütesiegelpartnern aktiv & engagiert Jugend – Alkoholprävention. Eltern wissen die Orte zu schätzen, wo auf den Schutz ihrer Kinder geachtet wird.

Frage: Kann mir das Gütesiegel entzogen werden?

Antwort: Bei Verstößen gegen die Kriterien des Gütesiegels werden die Gütesiegelpartner auf die Verstöße hingewiesen und zu einer Fortbildung eingeladen. Nehmen sie daran nicht teil oder werden sie wiederholt auffällig, wird das Siegel entzogen.

Frage: Wer kontrolliert mich?

Antwort: Grundsätzlich verpflichten sich die Gütesiegelpartner zur Selbstkontrolle. Sollten von den Städten/Gemeinden, dem Arbeitskreis Gütesiegel oder von Dritten Verstöße gegen die Kriterien festgestellt werden, werden Schritte zur Überprüfung eingeleitet. Die betroffenen Gütesiegelpartner werden auf die Verstöße hingewiesen, bei wiederholtem Verstoß wird ihnen das Siegel entzogen.

Frage: Wie behalte ich das Gütesiegel?

Antwort: Für Veranstaltungen muss das Gütesiegel immer wieder neu beantragt werden. Bei Vereinen und Gewerbetreibenden ist das Gütesiegel zunächst auf drei Jahre befristet. Bei Einhaltung der Kriterien werden die Gütesiegelpartner nach drei Jahren zu einem Erfahrungsaustausch bzw. Fortbildung zum Thema Jugendschutz eingeladen. Die Gütesiegelpartner werden anschließend positiv in der Presse erwähnt und dürfen das Siegel für weitere drei Jahre behalten.