Wie erhalte ich das Gütesiegel?

Neben den Pflichtkriterien wählt der Gütesiegelpartner dabei die angegebene Mindestzahl an Kriterien aus, zu deren Einhaltung er sich freiwillig verpflichtet. Die Kriterien sind auf Handel, Vereine, Festveranstaltungen und Gaststätten/Diskotheken abgestimmt. Das Antragsformular dazu finden Sie bei den verfügbaren Downloads.

Das ausgefüllte Formular wird an die zuständige Stadt/Gemeinde geschickt. Diese übermittelt es nach einer Sichtung an den Arbeitskreis „Gütesiegel“. Nach einer abschließenden Prüfung wird das Gütesiegel verliehen. Bei Einhaltung der Auflagen ist die Veranstaltung bzw. der Einzelhandel, Verein, gastronomische Betrieb Inhaber des Gütesiegels. Das Gütesiegel kann bei Missachtung der Kriterien jederzeit wieder entzogen werden.

  1. Antragsformular ausfüllen
  2. Ausgefülltes Antragsformular an Stadt, Gemeinde oder Kommune schicken
  3. Die Stadt, Gemeinde oder Kommune übermittelt den Antrag an den AK Gütesiegel
  4. Das Gütesiegel wird ausgegeben. Der Partner darf mit dem Gütesiegel werben und wird auf dieser Website genannt. Pressefotos werden erstellt.

Events

Als Veranstaltungsplaner/in sind Sie dafür zuständig, dass jedes Fest ein unvergessliches Ereignis wird. Doch besonders bei der Abgabe/dem Verkauf von Alkohol an Jugendliche tragen Sie eine hohe Verantwortung. Neben den für Sie bereits verbindlichen Pflichtkriterien zur gesetzlichen Einhaltung des Jugendschutzes können Sie aber noch mehr tun: Bitte wählen Sie weitere 4 von den 6 Zusatzkriterien aus und zeigen Sie, dass Sie sich mit der Aktion „Wir sind Nachfrager“ aktiv für den Jugendschutz engagieren – weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Vielen Dank!

Pflichtkriterien Zusätzliche Kriterien für Events
Es gibt einen Jugendschutzbeauftragten (Ansprechpartner, Teilnahme an Schulungen) Belehrung des Personals (mit Unterschrift)
Regelmäßige Teilnahme des Personals an Schulungen des AK Gütesiegel (1x in drei Jahren) Verzicht auf Maßnahmen zur Trinkanimation (z.B. Rabattaktionen bei alkoholischen Getränken)
Kein Alkohol an Betrunkene abgeben Mind. zwei attraktive, alkoholfreie, preiswerte Getränke
Altersprüfung durch Alterskontrollen Minderjährige kenntlichmachen (Armbändchen, Stempel u.ä.)
Hinweis auf Jugendschutzgesetz Verzicht auf Alkohol bei repräsentativen Aktivitäten (Bühne, Umzüge, Presseaktionen)
Durchsagen zum Jugendschutz werden um 24 Uhr durchgeführt
Verzicht auf hochprozentige Mixgetränke
Eingangskontrollen (auf mitgebrachten Alkohol)
Eintritt über One-Way-Tickets
Der Veranstalter und das eingesetzte Personal haben eine Vorbildfunktion und bleiben nüchtern